Kostengestaltung
nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
„Mit meiner professionellen Rechtsberatung erhalten Sie eine individuelle und angemessene Lösung für Ihr Problem.“
Kontaktieren Sie mich jetzt, um nach dem Preis für Ihre Anliegen zu erfahren.
CC0 Bild: Kosten – pixabay.de – Fotograf: jarmoluk
Die Erstberatung
Kostengestaltung
Die Erstberatung umfasst entweder einen ersten schriftlichen Austausch per E-Mail oder eine konkrete telefonische Auskunft. In vielen Fällen ist eine solche Erstberatung bereits ausreichend, um dem Mandanten eine erste rechtliche Orientierung zu geben und die dringendsten Fragen zu klären. Der hierfür anfallende Betrag ist gemäß § 19 als Kostenvorschuss im Voraus zu entrichten.
Die Kosten für die Erstberatung von Verbrauchern (Privatpersonen) sind nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf 190 € begrenzt, sofern keine abweichende Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. Zusätzlich wird eine Auslagenpauschale in Höhe von 20 € erhoben.
Die Erstberatung erfolgt in der Regel mündlich und beinhaltet eine erste rechtliche Einschätzung eines konkreten Sachverhalts, also ein kurzes Erstgespräch zwischen Mandant und Rechtsanwalt bzw. Rechtsberater. Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie eine erste juristische Einschätzung Ihrer Angelegenheit sowie konkrete Antworten auf Ihre Fragen. Als zusätzlichen Service biete ich Ihnen auch eine schriftliche Erstberatung in deutscher oder spanischer Sprache an. Die Gesamtkosten hierfür betragen 210 €.
Derzeit ist die Erstberatung von der Umsatzsteuer befreit.
Hinweis: Nach § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Weiterführende rechtliche Beratungen nach der Erstberatung kosten jeweils mindestens 250 €, zuzüglich einer Auslagenpauschale in Höhe von 20 €, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt auch die Vergütung für Beratungen nach der Erstberatung. Weitere Beratungsleistungen können zudem auf Grundlage einer individuellen Vergütungsvereinbarung abgerechnet werden.
Aus haftungsrechtlichen Gründen können unentgeltliche Auskünfte nicht erteilt werden.
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Vergütung Nach Vereinbarung Gem. RVG
Eine freie Vereinbarung der anwaltlichen Vergütung erfolgt nur in Abstimmung mit den Mandanten. Es kann sein, dass eine Erstberatung für Ihr Anliegen nicht ausreichend ist. Fragen Sie nach den gesamten Kosten der Rechtsberatung bzw. nach dem Honorar.
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