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(nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Eine freie Vereinbarung der anwaltlichen Vergütung erfolgt nur in Abstimmung mit den Mandanten.
Es wird dann entweder nach Stundensatz abgerechnet oder eine Pauschale nach Aufwand vereinbart.
Einen Stundensatz wird zuzüglich Umsatzsteuer berechnet.
Ich nehme als Honorar für eine Arbeitsstunde 100 € + 19% MwSt.
Mitglied des AAV Deutschland unter Kuba (www.auslandsjuristen.de)
Eingetragen in der Rechtsdienstleistungsregister (www.rechtsdienstleistungsregister.de)