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Rechtsbeistand - kubanisches Recht - www.lissettesantanaclavijo.de

Kostengestaltung

(nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Rechtsbeistand - kubanisches Recht, www.lissettesantanaclavijo.de
CC0 Bild: Kosten - pixabay.de - Fotograf: jarmoluk

Erstberatung

Die Erstberatung umfasst einen ersten Schriftverkehr per E-Mail, Post, Fax oder einen Telefonat. Häufig ist eine solche Beratung bereits ausreichend, um dem Mandanten eine Orientierung zu geben und die dringendsten Fragen zu beantworten. 

 

Das RVG reguliert die Gebühr für das Erstberatungsgespräch eines Mandanten, die Verbraucher  bzw. Privatpersonen sind. Die Gebühr wird zuzüglich Umsatzsteuer berechnet. 

        

 

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) reguliert auch die Gebühr nach der Erstberatung für weitere Beratungen. Die Gebühr für einzelne weitere Beratungen wird zuzüglich Umsatzsteuer berechnet.     

 

Die Erstberatung kostet bis zum 190 € + 19 % MwSt. gem. RVG Deutschlands.

Kostenlose Auskünfte sind grundsätzlich nicht möglich!

       



Vergütung nach Vereinbarung gem. RVG

Eine freie Vereinbarung der anwaltlichen Vergütung erfolgt nur in Abstimmung mit den Mandanten.

Es wird dann entweder nach Stundensatz abgerechnet oder eine Pauschale nach Aufwand vereinbart.

Einen Stundensatz wird zuzüglich Umsatzsteuer berechnet. 

Ich nehme als Honorar für eine Arbeitsstunde 100 € + 19% MwSt.


Mitglied des AAV Deutschland unter Kuba (www.auslandsjuristen.de)

Eingetragen in der Rechtsdienstleistungsregister (www.rechtsdienstleistungsregister.de)