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Rechtsbeistand - kubanisches Recht - www.lissettesantanaclavijo.de

Kostengestaltung

(nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

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CC0 Bild: Kosten - pixabay.de - Fotograf: jarmoluk

Erstberatung

Die Erstberatung umfasst einen ersten Schriftverkehr per E-Mail, Post, Fax oder ein Telefonat. Häufig könnte eine solche Beratung bereits ausreichend, um dem Mandanten eine Orientierung zu geben und die dringendsten Fragen zu beantworten. 

 

Das RVG reguliert die Gebühr für das Erstberatungsgespräch eines Mandanten, die Verbraucher bzw. Privatpersonen sind. Die Gebühr wird zuzüglich Umsatzsteuer berechnet. 

 

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) reguliert auch die Gebühr nach der Erstberatung für weitere Beratungen. Die Gebühr für einzelne weitere Beratungen wird zuzüglich Umsatzsteuer berechnet.     

 

        

 

Die Kosten für die Erstberatung eines Verbrauchers oder Privatperson sind gesetzlich auf 190 € (Erstberatungsgespräch) oder 250 € schriftliche Rechtsberatung, zzgl. 20 EUR Auslagenpauschale jeweils zzgl. 19 % MwSt., gem. RVG Deutschlands, begrenzt.

 

Falls, die Rechtsberatungskosten von der Mehrwertsteuer befreit sind, werde ich Sie darüber in Kenntnis setzen. 

 

Kostenlose Auskünfte sind grundsätzlich nicht möglich!

     



Vergütung nach Vereinbarung gem. RVG

Eine freie Vereinbarung der anwaltlichen Vergütung erfolgt nur in Abstimmung mit den Mandanten.

Es wird dann entweder nach Stundensatz abgerechnet oder eine Pauschale nach Aufwand vereinbart.

Einen Stundensatz wird zuzüglich Umsatzsteuer berechnet. 

Ich nehme als Honorar für eine Arbeitsstunde 125 €, zzgl. 19 % MwSt.

Falls die Rechtsberatungskosten von der Mehrwertsteuer befreit sind, werde ich Sie darüber in Kenntnis setzen. Die zusätzlichen Kosten für die Auslage werden als Pauschale berechnet.


Mitglied des AAV Deutschland unter Kuba (www.auslandsjuristen.de)

Eingetragen in der Rechtsdienstleistungsregister (www.rechtsdienstleistungsregister.de)